AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.) Allgemeines

Ferienwohnungen sind zur Vermietung vorgesehen.

Auf den Grundstücken dürfen keine Zelte, Campingwagen oder Wohnmobile auf- bzw. abgestellt werden. Das Abstellen des PKW darf nur an den bestimmten Parkplätzen erfolgen.

Prinzipiell gelten die “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” die jedem Mieter bis zum Vertragsabschluß zugänglich gemacht werden.

2.) Buchung der Ferienwohnung

Die Ferienwohnung wird durch Unterschrift auf einen Mietvertrag  für eine bestimmte Wohnung und für einen bestimmten Zeitraum in Tagen gebucht.

Die Bezahlung erfolgt durch Überweisung, mindestens 1 Woche vor Anreise auf ein Konto (s. Mietvertrag).

3.) Mietübergabe – Mietübernahme

Die Übergabe der Ferienwohnung und der Schlüssel wird durch einen Bevollmächtigten an Ort und Stelle übergeben.

Die Abreise sollte am Abreisetag bis 12:00 Uhr erfolgen.

Die Mieter sind Verpflichtet die Wohneinheit nebst Inventar und Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich zu behandeln. Sie sind verpflichtet den während ihres Aufenthaltes durch ihr Verschulden oder dem Verschulden ihrer Begleiter und Gäste entstandenen Schaden zu melden und zu ersetzen.

Mängel der Mietwohnung sind dem Vermieter schriftlich anzuzeigen.

Die Mietwohnung ist im sauberen Zustand zu hinterlassen.

4.) Preise für die Mietwohnungen

Die Preise werden nach Wohnungen berechnet auf der Grundlage von ca. 12.- € je Bett und Tag. In den Wintermonaten erheben wir einen Zuschlag von ca. 30 % pro Wohnung.

Im Preis enthalten sind alle Kosten für die Heizung, für Elektroenergie, für Wasser und Abwasser, Bettwäsche und Handtücher und Kaminholz. Ebenso ein Parkplatz für ein PKW entsprechend Parkordnung.

Verfügbare Ferienwohnungen

Hausseite A

1. Wohnung EG, 2 Zimmer, Kitchenet, Bad, ca. 60 qm, 4 Betten

2. Wohnung EG, 2 Zimmer, Kitchenet, Bad, Kamin ca. 60 qm, 4 Betten

3. Wohnung OG 3 Zimmer, Kitchenet, Bad, Balkon, ca. 85 qm, 6 Betten

4. Wohnung DG 1 Zimmer, Kitchenet, Bad, ca. 20 qm, 3 Betten

Hausseite B

3. Wohnung EG, 2 Zimmer, Küche, Bad, ca. 55 qm, 4 Betten

4. Wohnung OG, 3 Zimmer, Kitchenet, Bad, Balkon, ca. 85 qm, 8 Betten

5. Wohnung DG, 1 Zimmer, Kitchenet, Bad, ca. 20 qm, 3 Betten

Bei Bedarf können Aufbettungen gegen einen Aufpreis vereinbart werden.

5.) Versicherungen

Für den Mieter, seine Begleitung, Gäste und ihre mitgeführten Sachen besteht durch den Vermieter keine Versicherung. Eine entsprechende Reiseversicherung ist vom Mieter selbst abzuschließen.

6.) Rücktritt-Umbuchung-Ersatzteilnehmer

Bei Stornierung bis 30 Tagen vor Buchungstermin wird eine Bearbeitungsgebühr von 20 € berechnet.

Bei späteren Absagen berechnen wir 40% der Gesamtsumme bzw. 80% der Gesamtsumme bei Absagen am Buchungstermin, sofern eine anderweitige Vermietung nicht mehr möglich ist.

Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Maßnahmen usw., dazu zählen nicht Schnee und Straßenverhältnisse), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, ist der Vermieter berechtigt (aber nicht verpflichtet), dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten unter Ausschluss von Ersatzforderungen.

Kann die Leistung nicht oder nicht in vollem Umfange erbracht werden, wird der bezahlte Betrag oder der entsprechende Anteil rückvergütet unter Ausschluss weiterer Ansprüche.

Bei Umbuchung entstehen keine zusätzlichen Kosten wenn die Umbuchung mindestens 1 Woche vor dem ursprünglichen Termin erfolgt. Es wird aber eine Pauschale von 10 % des vereinbarten Preises berechnet.

Bei Rücktritt des Mieters durch Nichtantritt steht dem Mieter keine Rücktrittszahlung zu.

– Rücktritt bzw. Kündigung des Vertrages auf Grund außergewöhnlichen Umstände oder höherer Gewalt wird nach DGB §651j(Abs.1,2) und §651e, Abs.3(Satz 1,2,4) geregelt. Schnee und Strassenverhältnisse sind keine außergewöhnliche Verhältnisse und auch keine höhere Gewalt.

– Die Benennung einer Ersatzperson der die Rechte und Pflichten des Vertrages übernimmt ist bis Reisebeginn möglich muss aber dem Vermieter schriftlich vor Reisebeginn angezeigt werden. Dieser kann den Ersatzteilnehmer ablehnen, wenn er begründete Bedenken geltend macht.

Bei Ablehnung der Ersatzperson gelten die Bestimmungen des Mietrücktritts.

Für den Mietpreis und für den Eintritt der Ersatzperson haften der ursprünglich angemeldete Mieter und die Ersatzperson in jedem Falle als Gesamtschuldner.

7.) Sonstiges

Der Vermieter ist bemüht die Ferienwohnungen im besten Zustand bereit zustellen. Er apelliert an die Feriengäste mit der Einrichtung sorgsam und pfleglich umzugehen. Mängel sind sofort aufzuzeigen damit diese umgehend beseitigt werden können. Selbstverursachte Schäden sind ebenfalls anzuzeigen.

Die Ferienwohnung ist bei Abreise so zu verlassen wie sie vorgefunden wurde.

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